ProGrenchen - JA zur Juraschutzzone
JA zur Juraschutzzone
JA zu umweltfreundlicher Energie
NEIN zum Windpark Grenchen
Der Lärm vernichtet unseren Erholungsraum
Stark störende Industrieanlagen gehören nicht auf die erste Jurakette. Das unbezahlbare Naherholungsgebiet in der Juraschutzzone darf nicht angegriffen werden.
Windkraftanlagen gelten gemäss Lärmschutzverordnung als stark störende Industrieanlagen, welche die nähere und weitere Umgebung mit Lärm belasten.
Lärm kann die Gesundheit nachhaltig beeinträchtigen. Herz, Gehirn und Kreislauf leiden unter zu viel Lärm.
Der Grenchenberg ist ein Wander-, Ski-, Erholungs- und Naturgebiet. Durch die Juraschutzzone von 1942 ist der Grenchenberg gesetzlich geschützt.
Windkraftanlagen produzieren Infraschall. Das sind sehr tiefe Töne, die eher Erschütterungen gleichen als hörbarem Ton. Dies wird durch die 60m langen Rotor-blättern verursacht, die sich mit bis zu 400 km/h drehen.
Infraschall kann schwere gesundheitliche Probleme auslösen und verbreitet sich über viele Kilometer.