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Download Gesetz über die
Juraschutzzone

Keine störenden Industrieanlage in der Juraschutzzone

Die Juraschutzzone wurde 1942 durch Regierungsratsbeschluss eingerichtet. Ziel ist, die unbezahlbare Landschaft vor Verbauungen mit verunstaltenden Bauten zu schützen, damit der Lebensraum der Tier- und Pflanzenwelt erhalten bleibt und die Bevölkerung ein Erholungs- und Erlebnisraum zur Verfügung steht. 

Nun wollen profitorientierte Investoren die Juraschutzzone in Frage stellen. Ökologische Argumente sollen von gewinnorientierten Absichten ablenken. 

Wir wollen den gesunden Lebens- und Erholungsraum auf dem Grenchenberg nicht für wirtschaftlich orientierte Projekte hingeben. Der seit Jahren eingerichtet Schutzraum darf nicht in Frage gestellt werden.  

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